Forschungsbohrung GD NRW
Während die 2D-seismischen Messungen von der Erdoberfläche aus ein Tiefenprofil entlang einer Messlinie liefern, ermöglicht eine Bohrung detaillierte Erkenntnisse über den Untergrundaufbau an einem Punkt. Wie bei Geothermiebohrungen liegt auch bei einer Forschungsbohrung die oberste Priorität auf der Sicherheit, um den Schutz von Trink- und Grundwasser, Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

In den ersten Jahren sollen die Bohrungen bis maximal 1.000 Meter Tiefe reichen, um die potenziellen Zielhorizonte für die Geothermie zu charakterisieren. Das bedeutet, dass die zu erbohrende Schicht nicht zu tief liegen darf, damit sie in jedem Fall erreichbar ist. Außerdem sollten schon ausreichend Daten vorliegen, sodass möglichst wenige Unsicherheiten über den Zielhorizont bestehen. Aus der geophysikalischen Analyse des Bohrlochs und den gewonnenen Bohrkernen kann dann ein Profil erstellt werden, das auch als Referenz für die umliegende Region dient. Auch das Tiefenwasser wird analysiert.

Trink- und Grundwasserschutz

Der Schutz des Grundwassers bei Bohrungen ist wasserrechtlich streng geregelt. Bereits durch die Bauweise des Bohrplatzes wird das Eindringen wassergefährdender Stoffe, beispielsweise Schmierstoffe, in den Untergrund verhindert. So fällt Bohrplatz zur Mitte hin ab, so dass alle Stoffe in den Bohrkeller geleitet und anschließend fachgerecht entsorgt werden können.

Zum Schutz der Grundwasserschichten wird ein Standrohr bis in die grundwasserstauenden Schichten abgeteuft und zementiert. Nachfolgende Bohrungen werden ausschließlich innerhalb dieses Standrohres durchgeführt, um Verunreinigungen zu vermeiden. Für den Bohrvorgang wird eine spezielle Bohrspülung verwendet, die zuvor umfangreich genehmigt und geprüft wurden. Sie besteht aus umweltverträglichen Stoffen: zum Beispiel aus Kaliumcarbonat, biologisch abbaubaren Zuckerverbindungen oder Zitronensäure. Das beim Pumpversuch geförderte Thermalwasser wird nach der Entnahme zunächst in Zwischenbehältern gelagert, umfassend analysiert und je nach Zusammensetzung fachgerecht entsorgt.

Schutz vor Lärm und Infraschall

Auch hinsichtlich der Lärmemissionen beim Bohren sind strenge Auflagen zu erfüllen. Dazu wird ein umfangreiches Lärmgutachten erstellt und es werden Lärmschutzwände errichtet. Darüber hinaus werden die Bohrarbeiten auf bestimmte Zeiten begrenzt, um die Lärmbelastung für die Anwohner:innen auf ein Minimum zu reduzieren. Zum Schutz von Mensch und Natur werden ausschließlich emissionsarme Geräte nach dem neuesten Stand der Technik eingesetzt, die zur Minimierung der Schallemissionen beitragen.

Bohrplatz mit Standrohr