Forschungsbohrung GD NRW
Während die 2D-seismischen Messungen von der Erdoberfläche aus ein Tiefenprofil entlang einer Messlinie liefern, ermöglicht eine Bohrung detaillierte Erkenntnisse über den Untergrundaufbau an einem Punkt. Wie bei Geothermiebohrungen liegt auch bei einer Forschungsbohrung die oberste Priorität auf der Sicherheit, um den Schutz von Trink- und Grundwasser, Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

In den ersten Jahren sollen die Bohrungen bis maximal 1.000 Meter Tiefe reichen, um die potenziellen Zielhorizonte für die Geothermie zu charakterisieren. Das bedeutet, dass die zu erbohrende Schicht nicht zu tief liegen darf, damit sie in jedem Fall erreichbar ist. Außerdem sollten schon ausreichend Daten vorliegen, sodass möglichst wenige Unsicherheiten über den Zielhorizont bestehen. Aus der geophysikalischen Analyse des Bohrlochs und den gewonnenen Bohrkernen kann dann ein Profil erstellt werden, das auch als Referenz für die umliegende Region dient. Auch das Tiefenwasser wird analysiert.

Trink- und Grundwasserschutz

Bohrungen werden unter höchsten Schutzvorkehrungen des gehobenen Wasserrechts durchgeführt. Zum Schutz des Grundwasser wird während der Bohrarbeiten im grundwasserführenden Lockergestein um das Bohrgestänge herum durchgehend eine Schutzverrohrung mitgeführt. Diese hält das Bohrloch stabil und verhindert ein Einsickern der Bohrspülung in die umgebenden Lockergesteine.

In ca. 300 - 350 m Tiefe wird die Schutzverrohrung komplett einzementiert und so das obere Grundwasserstockwerk hermetisch gegen Grundwasser aus tieferen Horizonten abgeschirmt. Die Dichtigkeit der Schutzverrohrung wird während der gesamten Bohrphase kontinuierlich behördlich überwacht. Umweltverträgliche Bohrspülungen und eine fachgerechte Entsorgung des geförderten Tiefenwassers sind Grundbedingung für die Erteilung der Bohrgenehmigung.

Zusätzlich wird der Bohrplatz so gestaltet, dass wassergefährdenden Stoffe nicht in den Untergrund gelangen.

Schutz vor Lärm und Infraschall

Auch hinsichtlich der Lärmemissionen beim Bohren sind strenge Auflagen zu erfüllen. Dazu wird ein umfangreiches Lärmgutachten erstellt und es werden Lärmschutzwände errichtet. Je nach Standort können die Bohrarbeiten auf bestimmte Zeiten begrenzt werden, um die Lärmbelastung für die Anwohner:innen auf ein Minimum zu reduzieren. Zum Schutz von Mensch und Natur werden ausschließlich emissionsarme Geräte nach dem neuesten Stand der Technik eingesetzt, die zur Minimierung der Schallemissionen beitragen.

Bohrplatz mit Standrohr